Allgemeine Geschäftsbedingungen –  Zeltverleih Geschäftsführer Andreas Scholz  

 

 1. Auftragserteilung Mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als erteilt. Für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Auftrages haftet der Besteller.

 

2. Eigentumsvorbehalt Die Faltzelte mit allen Bestandteilen bleiben Eigentum des Verleihers. Nicht retournierte oder beschädigte Zelte  werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. zum Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter bestätigt durch Unterzeichnung des Mietvertrages (Lieferschein), daß er die Zelte geprüft und für einwandfrei erklärt hat. Nachträgliche Mängel vom Kunden können von uns nicht anerkannt werden.

 

3. Sauberkeit Die Mietzelte, Stehtische, Tische und Stühle werden von mir im überprüften und sauberen Zustand übergeben. Zeltplanen sind gereinigt und weisen maximal normale Gebrauchsspuren auf. Für alle Verschmutzungen die über den normalen Gebrauch hinausgehen, wird dem Mieter der Reinigungsaufwand verrechnet. Das Bekleben von Planen, Zeltteilen sowie technischen Equipment mit sogenannten Isolierband ist ausnahmslos verboten!

 

4. Haftung/Verlust Ein Haftungsübergang auf den Vermieter wird für alle Fälle (Personenschaden, Materialverlust, Folgeschäden durch technische Defekte) vollinhaltlich ausgeschlossen. Bei Verlust ist eine polizeiliche Meldung zu machen. Beschädigungen sind sofort zu melden.

 

4.1 Der Vermieter ist nicht verpflichtet auf Grund höhere Gewalt, Krankheit, technische Defekte am Auto die Lieferung zu tätigen. Sollte es aus den genannten Gründen, nicht zu einer Lieferung  oder Abholung kommen, hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, Zelt, Tische, Stühle  usw. abzuholen oder Fristgemäß zurück zu bringen. Der Vermieter ist nicht für die Kosten eines Ersatzfahrzeugs ihrer Abholung / Lieferung  zu belangen.

 

5. Verfügbarkeit Stornierungskosten Die Vergabe von Mietgeräten erfolgt nach Maßgabe des Lagerbestandes. Die Vermietung gilt mit der Reservierung /Buchung der Anlage als erteilt. Für ein Storno kurzfristiger Buchungen werden 14 Tage vor Vermiete - od. Veranstaltungsbeginn 80 % in Rechnung gestellt. Stornogebühren fallen auch an von 80% die langfristig (2 bis 12 Monate) vor dem Eventtermin  gebucht wurden. Stornierung 1 – 7 Tage vor Buchungstermin fallen 100 % der Miete an. Für alle Zelte oder auch Tische und Stühle gilt der Stornobetrag (halbe Miete) bereits ab dem Tag der Bestellung/Auftrag. Oder Reservierung. Bei Stornos 24 Stunden vor Auslieferung sind ebenfalls 100% der Miete fällig.

 

6. Sicherheit/Haftung   Der Mieter hat während der Vertragszeit eine Sturm- und Feuerversicherung abzuschließen, Zelte müssen bei Wind geschlossen, zugeklappt  werden. Bei Schneefall, kälte ist das Zelt niemals  zu  beheizen oder etwaige Schneebeläge sofort zu beseitigen. Für den Eigenaufbau /Abbau durch den Kunden wird keinerlei Haftung übernommen.* Versteckte Schäden an Zeltplanen, Tische oder Verschmutzungen sowie oder Fehlende Teile können bis zu einer Woche im Nachhinein von uns beanstandet werden. *Die Rückgabe der Kaution ist nicht Bestandteil, dass keine Mängel nachträglich beanstandet werden können. Um etwaige Streitigkeiten zu vermeiden muß der Mieter bei der Zeltübergabe /Abgabe sämtliche Schäden sofort melden und gegebenenfalls fotografisch festhalten. Alle Zelte/Faltzelte  sind maximal auf 35km/h Wind last ausgelegt .Der Mieter muß hierzu die Wetterprognosen und aktuellen Werte überwachen und bei vorhersehbaren Überschreitungen entsprechende Zusatzmaßnahmen vornehmen. Das Grillen und Heizelemente im und unter den Zelten ist strengstens verboten. Grillgerüche oder vom Feuerkorb Gerüche sind zu vermeiden.

 

Nur der  Vermieter ist trotz Vertrag berechtigt, wegen Unwetter oder extremer Sturmwarnung den Vertrag Rückgängig zu machen, ohne das Kosten anfallen.

 

7. Rückgabe Unser Vertragspartner ist zur Rückgabe des Vertragsobjektes verpflichtet. Bei Verzögerungen des Abbaus oder des Rücktransportes verschuldet durch den Mieter, wird eine Strafgebühr von 20% der Mietkosten pro angefangenen Tag berechnet. Auch bei Kaution Rückerstattung ist der Vermieter berechtigt 8 Tage später Mängel Anzeige zu stellen und dem Mieter kostenpflichtig in Rechnung zu stellen

 

8. Bezahlung Die Bezahlung erfolgt bei Abholung mit fälliger Kaution. Die Kaution wird zurückerstattet, *wenn das Zelt, Stehtische usw. wieder im Ordnungsgemäßen Zustand abgegeben wurde.

 

9. Haftungsausschluss Sollten Zelte auf Grund vom Vormieter durch Sturmschäden oder unsachgemäßen Umgang nicht  weiter zu vermieten  sein, kann der Vermieter aus diesen Gründen nicht  liefern, ist der Vertrag ungültig. Die Zelte sollten auch nicht unbedingt länger aufgebaut sein, wie die Veranstaltung dauert. Für die Kosten zur  Weitermietung (Nachmieter), die wegen Schäden nicht mehr möglich sind, kommt der Mieter auf. Ein mündlicher Vertrag , auch formfreier Vertrag genannt ist ein Vertrag und ist wirksam für beide Vertragsparteien gemäß § 125 BGB.

 

9. Diese Punkte treffen auch zu für den Verleih von Tische und Stühle.

 

 

 

Stand vom 01.05.24

 

 

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